Straßenwärter*in

Berufsfeld: Bautechnik

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Straßen, Autobahnen, Parkplätze, Straßenbauwerke und die sie begleitenden Grünflächen sind das Arbeitsgebiet von Straßenwärtern und Straßenwärterinnen.

Sie kontrollieren Verkehrsflächen auf ihren Zustand und stellen Gefahrenquellen wie z.B. Schlaglöcher, verblasste Markierungen oder bröckelnde Ränder fest. Beschädigte oder abgenutzte Stellen setzen sie in Stand und veranlassen, dass verschmutzte Fahrbahnen gesäubert werden. Im Winter führen sie Räum- und Streudienste durch. Sie reinigen Entwässerungseinrichtungen und pflegen das Straßenbegleitgrün, schneiden z.B. Bäume und Sträucher zurück, mähen Grünstreifen, führen Pflanz- und Rodungsarbeiten aus. Auch das Markieren von Fahrbahnen sowie die Montage und Wartung der Verkehrszeichen gehört zu ihren Aufgaben. Des Weiteren nehmen sie Notrufe an und sichern Arbeits- und Unfallstellen ab. Bei ihren Tätigkeiten beachten sie Kundeninteressen sowie die einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen, insbesondere straßenverkehrsrechtliche Regelungen. Für Planungsarbeiten, für die Vor- und Nachbereitung von Arbeiten, für Bestellungen und die Verwaltung von Materialien setzen sie moderne Informations- und Kommunikationsmittel ein.

Straßenwärter*innen sind in erster Linie im Öffentlichen Dienst bei den Straßenbauverwaltungen beschäftigt. Sie arbeiten bei den für Straßenunterhaltung zuständigen Abteilungen der Städte, Gemeinden, Kreise sowie in den Straßen- und Autobahnmeistereien der einzelnen Bundesländer. Sie sind - häufig in Nutzfahrzeugen - an ständig wechselnden Arbeitsorten des Verkehrsraums im Freien tätig.

Die Ausbildung im Überblick

Straßenwärter*in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Bautechnik zugeordnet.

Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Öffentlichen Dienst und in der gewerblichen Wirtschaft angeboten.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.